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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Lange, Tim Lange

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Vertragsverhältnissen zwischen der Schwimmschule Lange und dem Kunden zugrunde gelegt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung berührt nicht deren Wirksamkeit als Ganzes. Weiterhin wird auf die Gültigkeit von §611 BGB verwiesen:

611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§2 Buchungen

Alle Angebote, die mit festen Terminen verbunden sind (Bsp. Gruppenkurse), werden direkt über das Buchungssystem der Homepage kostenpflichtig gebucht, sind verbindlich und unterliegen den nachfolgend aufgeführten (Stornierungs-)Bedingungen. Im Anschluss an die Buchung erhält der Kunde eine automatische Buchungsbestätigung, in der nochmals alle persönlichen Daten und Informationen des gebuchten Angebots aufgeführt sind.

§3 Anfragen

Alle Angebote, die mit keinen festen Terminen verbunden sind, werden unter Angabe der bevorzugten Tage/Zeiten unverbindlich angefragt. Im Anschluss an die Anfrage erhält der Kunde eine automatische Anfragenbestätigung, in der nochmals alle persönlichen Daten und die bevorzugten Tage/Zeiten aufgeführt sind. Alle Anfragen werden schnellstmöglich bearbeitet. Sobald die Verfügbarkeit der bevorzugten Tage/Zeiten geprüft wurde, kontaktiert die Schwimmschule den Kunden. Die Terminfestlegung erfolgt in direkter Absprache mit dem Kunden.

Nach der gemeinsamen Terminfestlegung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der vereinbarten Termine, welche ab diesem Zeitpunkt als verbindliche Buchung gelten (siehe § 2).

§4 Vollständige Stornierung einer Buchung

Eine ordnungsgemäße Stornierung einer verbindlichen Buchung bedarf der schriftlichen Form unter Angabe des Stornierungsgrunds. Wirksam wird die Stornierung zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Schwimmschule Lange, nicht mit ihrem Versand. Für den Fall einer Stornierung per E-Mail wird dem Kunden die Nutzung der Übermittlungs- bzw. Lesebestätigung empfohlen.

Stornierungsgebühren

Alle wirksamen Stornierungen sowie das bloße Nichterscheinen unterliegen den folgenden Stornierungsgebühren, sofern kein neuer Teilnehmer gefunden werden kann:

a) Stornierung bis zum 20. Tag vor Angebotsbeginn = 0% der Gebühr.
b) Stornierung ab dem 20. Tag vor Angebotsbeginn = 50% der Gebühr.
c) Stornierung ab dem 10. Tag vor Angebotsbeginn = 75% der Gebühr.
d) Stornierung ab dem 3. Tag vor Angebotsbeginn oder bei Nichterscheinen = 100% der Gebühr.

§5 Abmeldung von einzelnen Terminen

Sollte ein Teilnehmer an einer bereits gebuchten Unterrichtseinheit nicht teilnehmen können, so verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte zur unmittelbaren Information an die Schwimmschule.

Für Angebote mit festen Terminen bieten wir kostenlose Nachholstunden an (Anzahl vom jeweiligen Kurs abhängig). Dies gilt jedoch nur für unvorhersehbare und unumgängliche Ereignisse (Krankheit, Todesfall etc.). In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass ein ärztlicher Nachweis durch die Schwimmschule Lange gefordert wird. Alle weiteren Stunden, die über die Anzahl der angebotenen Nachholstunden hinaus gehen, werden als reguläre Einzelstunden angesetzt und dementsprechend abgerechnet.

Abmeldegebühren

Für Angebote, bei denen die Termine individuell vereinbart werden, wird für nicht stattgefundene Termine ein neuer Termin mit dem Kunden vereinbart. Folgende Abmeldegebühren finden bei individuell vereinbarten Terminen Geltung:

a) Abmeldung bis zum 2. Tag vor Beginn = 0% der Gebühr.
b) Abmeldung ab dem 2. Tag vor Beginn = 50% der Gebühr.
c) Abmeldung am Tag des vereinbarten Termins oder bei Nichterscheinen = 100% der Gebühr.

§6 Organisation

Aus organisatorischen Gründen behält sich die Schwimmschule Lange vor, Kurse abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere vertretbare Gründe hierfür vorliegen.

Sollte es zu Terminänderungen kommen, werden diese dem Kunden rechtzeitig über die bei der Buchung bzw. der Anfrage angegebenen Kontaktdaten mitgeteilt. Sollte die Kursleitung krankheitsbedingt ausfallen, wird von der Schwimmschule eine Ersatzleitung gestellt. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, entfällt der jeweilige Termin und wird zum nächstmöglichen Termin nachgeholt.

In jedem Fall verpflichtet sich die Schwimmschule zur unmittelbaren Information an alle Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten.

§7 Haftung

Die Aufsichtspflicht für Minderjährige liegt bis zur erfolgten Übergabe zwischen Kursleitung und Erziehungsberechtigten am vereinbarten Treffpunkt bei den Erziehungsberechtigten. Die Schwimmschule Lange übernimmt keine Haftung für Personen- und/oder Sachschäden, die sich vor und/oder nach der Schwimmstunde ereignen (Beginn und Ende = Übergabe zwischen Kursleitung und Erziehungsberechtigten). Den Weisungen der Kursleitung ist zu jeder Zeit Folge zu leisten. Bezogen auf die unmittelbare Dienstleistung der Schwimmschule Lange gilt dies für Teilnehmer und Erziehungsberechtigte gleichermaßen.

§8 Rahmenbedingungen und Teilnahmevoraussetzungen

Qualifikation

Alle Angebote der Schwimmschule Lange werden von entsprechend qualifizierten Trainern durchgeführt. Der Kunde hat zu jeder Zeit das Recht, die entsprechenden Nachweise bei der Geschäftsführung einzufordern.

Mindestalter

Das empfohlene Mindestalter für Anfänger Gruppenkurse liegt bei 5 Jahren. Sollte eine Buchung getätigt werden, die diese Bedingung nicht erfüllt, kann dies zur Stornierung seitens der Schwimmschule Lange führen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung.

Unterrichtseinheit

Alle Unterrichtseinheiten setzen sich aus 40 bis 45 Minuten Wasserzeit und 15 Minuten Rein- und Rausgehen zusammen. Alle Kunden sind verpflichtet, pünktlich zu den gebuchten bzw. vereinbarten Terminen und an den angegebenen Treffpunkten zu erscheinen. Eventuell entstehender Mehraufwand, der durch vermehrte Verspätungen entsteht, kann durch die Schwimmschule Lange in Rechnung gestellt werden.

Leistungsförderung

Jeder Teilnehmer wird auf individuellem Leistungsstand abgeholt und gezielt gefördert.

§9 Bezahlung der Gebühr

Verbindlich abgeschlossene Buchungen haben auch dann Bestand, wenn die Gebühr nicht fristgerecht beglichen wird. Eine Stornierung der Buchung bedarf der schriftlichen Form einer der beiden Vertragsparteien und resultiert nicht automatisch aus der „Nichtbezahlung“ der Kursgebühr, siehe auch §4.

Gruppenkurse

Die Bezahlung der Gebühr erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – am Ende des Informationsgesprächs, welches vor der ersten Unterrichtseinheit stattfindet oder vorab per Überweisung. Die jeweiligen Zahlungsinformationen sind der Buchungsbestätigung bzw. der Kurserinnerung zu entnehmen. Die Gebühr versteht sich zzgl. Eintritt in das Bad. Der Eintritt wird in der Regel an der Kasse des jeweiligen Bads entrichtet.

Einzelstunden

Die Bezahlung der Gebühr erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – zu jeder Unterrichtseinheit vor Ort in Bar (üblicherweise bei Übergabe der Kinder an die Erziehungsberechtigten). Die Gebühr versteht sich zzgl. Eintritt in das Bad. Der Eintritt wird in der Regel an der Kasse des jeweiligen Bads entrichtet.

§10 Sonstige Hinweise

Körperkontakt

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung aller Angebote einen entsprechenden Körperkontakt zwischen Kursleitung und Teilnehmer erfordert.

Verhalten bei Krankheit

Im Interesse aller Beteiligten und insbesondere zum Kindeswohl, besteht ein striktes Teilnahmeverbot für folgende Situationen:

  • Ansteckende Krankheiten im Allgemeinen
  • Entzündungen jeglicher Art
  • Durchfall, Fieber, starke Kopfschmerzen etc.
  • Unmittelbar nach Impfungen
  • Schwerwiegende Krankheiten (z.B. Organschäden, epileptische Anfälle etc.)

Alle Kunden werden dringend gebeten, der Kursleitung jede noch so unwichtig erscheinende – auch temporäre – Einschränkung stets mitzuteilen. Nur so kann die Situation eingeschätzt werden und eine bestmögliche Sicherheit entstehen!

 

Stand: 01.12.2023

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